§ 1 Landes-Hauptwahlbehörde — Festsetzung der Höhe der Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Wahlbehörden
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Für die Teilnahme an Sitzungen der Landes-Hauptwahlbehörde gebührt eine Entschädigung von € 86,50 pro Sitzung.
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