LandesrechtNiederösterreichVerordnungenFestsetzung der Höhe der Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Wahlbehörden§ 1

§ 1Landes-Hauptwahlbehörde

In Kraft seit 01. Januar 2015
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Für die Teilnahme an Sitzungen der Landes-Hauptwahlbehörde gebührt eine Entschädigung von € 86,50 pro Sitzung.

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