LandesrechtNiederösterreichVerordnungenFestsetzung der Höhe der Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Wahlbehörden

Festsetzung der Höhe der Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Wahlbehörden

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

§ 1

§ 1 Landes-Hauptwahlbehörde

Für die Teilnahme an Sitzungen der Landes-Hauptwahlbehörde gebührt eine Entschädigung von € 86,50 pro Sitzung.

§ 2 § 2

§ 2 Bezirkswahlbehörde

Für die Teilnahme an Sitzungen von Bezirkswahlbehörden bei Gemeinderatswahlen gebührt eine Entschädigung von € 15,10 pro begonnener Stunde.

§ 3 § 3

§ 3 Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Höhe der Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Landes-Hauptwahlbehörde, LGBl. 0350/3–1, außer Kraft.