§ 67 In- und Außerkrafttreten
In Kraft seit 17. September 2024
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 17. September 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 5. September 1978, mit der die Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer und der Bezirksbauernkammern im Land Salzburg erlassen wird (Landwirtschaftskammer-Wahlordnung – LKWO 1978), LGBl Nr 66/1978, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 27/2019, außer Kraft.
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