Jeder Wahlvorschlag muss enthalten:
1. die unterscheidende Parteibezeichnung;
2. die Parteiliste, das ist ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Bewerbern als in dem Wahlkreis, auf den sich das Verzeichnis bezieht, Mandate zu vergeben sind, und zwar in der von der Partei beantragten und mit arabischen Ziffern bezeichneten Reihenfolge unter Angabe des Familien- und Vornamens, Berufes, Geburtsjahres und der Wohnanschrift jedes Bewerbers; jeder in die Parteiliste aufgenommene Bewerber hat seine Zustimmung hiezu in der Parteiliste oder in einer gesonderten, die Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag ausdrücklich enthaltenden Erklärung durch Beisetzung seiner Unterschrift zu bekunden;
3. Name und Anschrift des zustellungsbevollmächtigten Vertreters der Partei.
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