§ 6 § 6Kennzeichnung des Schutzgebietes — Naturschutzgebiet „Timenitzer Feuchtacker“
Rückverweise
Die Kennzeichnung des Schutzgebietes hat durch Tafeln, die die Aufschrift „Naturschutzgebiet Timenitzer Feuchtacker“ und das Kärntner Landeswappen tragen, zu erfolgen. Weitere dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
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