§ 2 § 2Schutzzweck und Erhaltungsziel — Naturschutzgebiet „Timenitzer Feuchtacker“
Rückverweise
(1) Der Zweck dieser Verordnung ist der Schutz des Gebietes, das
a) seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten beherbergt, sowie
b) seltene oder gefährdete Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen aufweist.
(2) Das Feuchtgebiet dient vielen seltenen und gefährdeten Tierarten als Nahrungs- und Fortpflanzungsstätte. Die hohe Vielfalt an seltenen und gefährdeten Pflanzenarten sowie seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen sind ausschlaggebend für das ganze Gebiet. Für dieses Gebiet typische Lebensräume sind Feucht- und Nasswiesen (Calthion), Seggenbestände (Caricion) und Röhrichten (Phragmition). Zu den bemerkenswerten Tiergruppen im Gebiet zählen Amphibien, Schmetterlinge, Libellen und Vögel. Aufgrund seiner Lage eignet sich das Feuchtgebiet als Trittsteinbiotop zur Vernetzung von verschiedenen Lebensräumen.
(3) Zur Erreichung des Schutzzweckes ist die Pflege und Erhaltung des Feuchtgebietes und dessen charakteristischer einheimischer Fauna und Flora sowie die Weiterführung der extensiven Bewirtschaftung der Feuchtwiesen erforderlich.
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