(1) Ein Teil des Timenitzer Moores wird zum Naturschutzgebiet „Timenitzer Feuchtacker“ erklärt.
(2) Die Erklärung zum Naturschutzgebiet erfolgt aufgrund der im Gebiet vorkommenden seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie der seltenen und gefährdeten Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen.
(3) Das Naturschutzgebiet umfasst Gebietsteile der Marktgemeinde Magdalensberg (politischer Bezirk Klagenfurt-Land) im Ausmaß von 4,0 ha und ist innerhalb der im Abs. 4 umschriebenen Grenzen in der Katastralgemeinde Timenitz gelegen.
(4) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebietes, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage A maßgeblich. Die Koordinaten sind im Gauß-Krüger-System BMN M31 (EPSG:31258) erstellt und im Koordinatenverzeichnis der Anlage A im geoJson-Format ausgewiesen.
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