Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes vom 14. April 1994, mit der auf dem Wörther See, dem Ossiacher See, dem Millstätter See und dem Weißensee Sperrgebiete zur Ausübung des Wasserschisportes festgelegt werden, LGBl. Nr. 47/1994, in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 81/1996, außer Kraft.
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