(1) Die Abwicklung der laufenden Geschäfte wird von der Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission erledigt, welche bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung – K-GEA hiefür zuständigen Abteilung angesiedelt ist. Diese Geschäfte sind unter der Leitung der Vorsitzenden zu führen.
(2) Zu den laufenden Geschäften gehören insbesondere:
1. die Vorbereitung der Sitzungen;
2. die Besorgung der laufenden Kanzleigeschäfte wie insbesondere die Ausfertigung und Zustellung sämtlicher Schriftstücke;
3. die Abwicklung des zur Erfüllung der Aufgaben der Kommission notwendigen Schriftverkehrs und allfälliger sonstiger (zB telefonischer) Kontakte;
4. die Protokollführung in den Sitzungen;
5. die Abfassung von Sitzungsprotokollen in den Sitzungen;
6. die schriftliche Ausfertigung von Gutachten und Mitwirkung bei der Erstellung von Stellungnahmen;
7. die Übernahme der an die Kommission gerichteten Anträge und Berichte einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Akten;
8. die Verwahrung der Akten und etwaiger Tonbandaufzeichnungen;
9. die Bereitstellung geeigneter Sitzungssäle für die Sitzungen (Verhandlungen);
10. die Auszahlung der Reise- und Aufenthaltskosten an die befragten Auskunftspersonen und Senatsmitglieder (Ersatzmitglieder).
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