(1) Diese Verordnung tritt am 15. Mai 2024 in Kraft.
(2) Nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet vom Tag des Inkrafttretens der Verordnung, tritt diese Verordnung außer Kraft.
(3) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf (Canis lupus), LGBl. Nr. 3/2024, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise