Für die Warnung der Zivilbevölkerung werden folgende Sirenensignale festgesetzt:
1. Warnung:

Sirenensignal mit gleichbleibendem Dauerton von drei Minuten:
Herannahende Gefahr, Aufforderung zum Einschalten des Rundfunks zur Entgegennahme von Gefahrenmeldungen.
2. Alarm:

Sirenensignal mit auf- und abschwellendem Heulton von mindestens einer Minute: unmittelbare Gefahr, Aufsuchen schutzbietender Räumlichkeiten, Abhören des Rundfunks zur Entgegennahme von Gefahrenmeldungen.
3. Entwarnung:

Sirenensignal mit gleichbleibendem Dauerton von einer Minute: Ende der Gefahr.
4. Sirenenprobe:

Jeden Samstag um 12 Uhr, Dauerton von 15 Sekunden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise