(1) Der Griffner Schlossberg zeichnet sich auf Grund seiner besonderen Prägung, die er als geomorphologische Besonderheit dem Landschaftsbild verleiht, aus. Weiters befindet sich in diesem Gebiet auch eine große Artenvielfalt.
(2) Durch die Unterschutzstellung soll möglichst eine schonende Entwicklung der freizeittouristischen Nutzung des Griffner Schlosssberges erfolgen, die einerseits der Erhaltung der Reste der historischen Festungsanlage ebenso gerecht wird, wie der Bewahrung der landschaftlichen Eigenart dieses kultur- und historischen Ensembles mit dem weiterhin sichtbaren Schlossberg und seinem markanten Felsabbruch inmitten des Marktes Griffen.
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