§ 6 § 6Kennzeichnung des Schutzgebietes — Naturschutzgebiet „Möchlinger Au“
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Die Kennzeichnung des Schutzgebietes hat durch Tafeln, die die Aufschrift „Naturschutzgebiet Möchlinger Au“ und das Kärntner Landeswappen tragen, zu erfolgen. Weitere dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig
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