LandesrechtKärntenVerordnungenNaturschutzgebiet „Möchlinger Au“§ 6

§ 6§ 6Kennzeichnung des Schutzgebietes

In Kraft seit 28. September 2016
Up-to-date

Die Kennzeichnung des Schutzgebietes hat durch Tafeln, die die Aufschrift „Naturschutzgebiet Möchlinger Au“ und das Kärntner Landeswappen tragen, zu erfolgen. Weitere dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig

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