(1) Ein Teil des Möchlinger Auwaldes sowie der Möchlinger Altarm werden zum Naturschutzgebiet „Möchlinger Au“ erklärt.
(2) Das Naturschutzgebiet umfasst Gebietsteile der Gemeinden St. Kanzian am Klopeiner See und Gallizien (beide politischer Bezirk Völkermarkt) im Ausmaß von 63,09 ha und ist innerhalb der im Abs. 3 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden Stein und Möchling gelegen.
(3) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der Anlage A festgelegt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise