(1) Die Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung mit der der Flussabschnitt zwischen der Blaiken-Lavantbrücke in der Stadtgemeinde St. Andrä im Lavanttal und der Drau bei Lavamünd im Bereich Kraftwerk Koralpe, zum Europaschutzgebiet „Untere Lavant“ erklärt wird, LGBl. Nr. 80/2013, außer Kraft.
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