Durch diese Verordnung werden die Richtlinien 2009/147/EG vom 30. November 2009 des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. Nr. L 20, S. 7, und 92/43/EWG vom 21. Mai 1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU, des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L 206, S. 7, umgesetzt.
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