(1) Die Lavant zwischen der Blaiken-Lavantbrücke in der Stadtgemeinde St. Andrä im Lavanttal und der Drau bei Lavamünd im Bereich Kraftwerk Koralpe im Bezirk Wolfsberg wird zum Europaschutzgebiet „Untere Lavant“ erklärt.
(2) Das Europaschutzgebiet „Untere Lavant“ umfasst Gebietsteile der Gemeinden St. Andrä im Lavanttal, Lavamünd, St. Georgen im Lavanttal (politischer Bezirk Wolfsberg) und Neuhaus (politischer Bezirk Völkermarkt) und ist innerhalb der im Abs. 3 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden St. Andrä, Dachberg, Jakling, Framrach, Winkling, Kollnitz, Eisdorf, Raggane, St. Paul, Herzogberg, Löschental, Weinberg, Legerbuch, Ettendorf, Hart, Magdalensberg, Lavamünd, Leifling und Rabenstein gelegen.
(3) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.
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