(1) Das Europaschutzgebiet „Nockberge“ umfasst Gebietsteile der Gemeinde Krems in Kärnten, der Gemeinde Reichenau, der Gemeinde Bad Kleinkirchheim und der Stadtgemeinde Radenthein (politische Bezirke Spittal an der Drau und Feldkirchen in Kärnten) und ist innerhalb der im Abs. 2 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden Eisentratten, Kaning, Winkl Reichenau, Nöring, Leoben, Kleinkirchheim, Zirkitzen, Kremsbrücke, Wiedweg, St. Oswald und St. Peter in Tweng gelegen.
(2) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.
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