(1) Die in der Stadtgemeinde Friesach gelegenen Gebietsteile werden zum Europaschutzgebiet „Ingolsthal“ erklärt.
(2) Das Europaschutzgebiet „Ingolsthal“ umfasst Gebietsteile Stadtgemeinde Friesach (politischer Bezirk St. Veit) und ist innerhalb der im Abs. 3 umschriebenen Grenzen in der Katastralgemeinde St. Salvator gelegen.
(3) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.
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