Diese Verordnung tritt an dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes vom 7. Juli 1993 über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf den Kärntner Flüssen, StF: LGBl. Nr. 88/1993, außer Kraft.
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