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Kärnten
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Mindestentlohnung des im Kindergarten oder der Kindertagesstätte beschäftigten Personals
Anl. 1
Anl. 1
In Kraft seit 01. März 2024
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Anl. 1 — Mindestentlohnung des im Kindergarten oder der Kindertagesstätte beschäftigten Personals
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Vergleiche Anlage in LGBl Nr 17/2024.
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