+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Kärnten
Verordnungen
Beiträge der Gemeinden für die Finanzierung sonderpädagogischer Maßnahmen
§ 3
§ 3 § 3
In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 3 § 3 — Beiträge der Gemeinden für die Finanzierung sonderpädagogischer Maßnahmen
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Diese Verordnung tritt am 1.1.2011 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise