(1) Die Ausbildungslehrgänge für alle Verwendungen sind in Modulen abzuhalten und werden von der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG organisiert und durchgeführt. Die Ausbildungslehrgänge umfassen folgende Fachgebiete mit nachstehenden Modulen:
a) Das Fachgebiet 1 – Allgemeine rechtliche Grundlagen umfasst folgende Module:
aa) Grundlagen des Rechts unter Berücksichtigung der allgemeinen Staatslehre |
bb) Verfassungsrecht unter Berücksichtigung des Europarechts, Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts |
cc) Grundlagen und Überblick über das Zivil- und Strafrecht |
b) Das Fachgebiet 2 – Allgemeine wirtschaftliche Grundlagen umfasst folgende Module:
aa) Einführung in die Betriebs- und Volkswirtschaftslehre |
bb) Gesundheitssysteme im Überblick |
c) Das Fachgebiet 3 – spezielle rechtliche Grundlagen umfasst folgende Module:
aa) Krankenanstaltenrecht und Organisationsrecht der KABEG |
bb) Dienst- und Besoldungsrecht, Arbeitsrecht |
cc) Datenschutzrecht und Informationsrecht |
dd) Berufsgesetze |
ee) Behandlungsvertrag und Patientenrechte |
d) Das Fachgebiet 4 – spezielle wirtschaftliche Grundlagen umfasst folgende Module:
aa) Rechnungswesen und Controlling |
bb) Finanzierung |
cc) Qualitätsmanagement und Risikomanagement |
dd) Compliance |
e) Das Fachgebiet 5 – Terminologie umfasst folgendes Modul:
Medizinische Terminologie |
f) Das Fachgebiet 6 – soziale Kompetenz umfasst folgende Module:
aa) Kommunikation |
bb) Konfliktmanagement |
(2) Der Lehrplan (Aufzählung der Bildungsinhalte, Festlegung der Anzahl der Unterrichtseinheiten und Zuordnung der Unterrichtseinheiten zu den einzelnen Modulen) ist durch die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG zu erstellen und den jeweiligen Bildungserfordernissen anzupassen.
(3) Die Einzelprüfer und die Mitglieder der Prüfungskommissionen sind möglichst als Vortragende bei den Ausbildungslehrgängen heranzuziehen.
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