(1) Ziel der krankenhausspezifischen Basisausbildung ist es, im Verwaltungsdienst der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG tätigen Vertragsbediensteten die zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter Bedachtnahme auf die besonderen Erfordernisse der Krankenhausverwaltung und -organisation zu vermitteln, sie zu erweitern oder zu vertiefen.
(2) Die krankenhausspezifische Basisausbildung erfolgt in Ausbildungslehrgängen und wird durch die erfolgreiche Absolvierung einer kommissionellen Prüfung (§ 7) abgeschlossen.
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