(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft.
(2) Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 25. März 2014, mit der die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei im Bereich der Bezirkshauptmannschaft Hermagor auf Behörden des Landes übertragen wird (Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Hermagor), LGBl. Nr. 16/2014, außer Kraft.
(3) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen weiterzuführen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise