LandesrechtKärntenVerordnungenKärntner Bau-ÜbertragungsverordnungAnl. 1

Anl. 1(LGBl Nr 75/2024)

In Kraft seit 01. November 2024
Up-to-date

(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen weiterzuführen.

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