(1) Die Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 9. Oktober 2007, LGBl. Nr. 64/2007, mit der das Landschaftsschutzgebiet „Herzogstuhl" eingerichtet wird, außer Kraft.
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