(1) Das Gebiet um den Herzogstuhl wird auf Grund seiner historischen Bedeutsamkeit zum Landschaftsschutzgebiet „Herzogstuhl“ erklärt.
(2) Das Landschaftsschutzgebiet „Herzogstuhl“ umfasst Gebietsteile der Marktgemeinde Maria Saal im Bereich der Katastralgemeinden Kading und Maria Saal. Der Herzogstuhl zählt in Kärnten zu den historisch bedeutsamen und herausragenden Kulturdenkmälern („Rechtsdenkmälern“). Er befindet sich im Zollfeld inmitten landwirtschaftlicher Nutzflächen, geschützter Biotoptypen und überregionaler Verkehrsverbindungen (Schnellstraße, Bahn).
(3) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
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