(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Pädagogen“ ergeben sich aus dem Aufgabenspektrum.
(2) Die Anforderungsstufen für das Aufgabenspektrum sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Lehrtätigkeit.
2. Stufe 2: Gesetzlich geregelte höherwertige Stellen.
3. Stufe 3: Lehrer, die die Organisation und Steuerung der Bildungseinrichtung innehaben. Beurteilung von Lehrkräften und Stellenbewerbern, Personalplanung und -entwicklung, Erarbeitung und Aktualisierung von Lehrplänen, fachliche und pädagogische Betreuung von Lehrern. Inhaltliche Positionierung der Schule, Veranstaltungsmanagement/Öffentlichkeitsarbeit. Oder: Lehrer der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik (GMPU).
(3) Die Modellfunktion „Pädagogen“ besteht abhängig von den in Abs. 2 genannten Anforderungsstufen des in Abs. 1 genannten Kriteriums aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufe des maßgeblichen Kriteriums | Entlohnungsklasse |
PAED 1/3 | Aufgabenspektrum Stufe 1 | V/11 |
PAED 2/3 | Aufgabenspektrum Stufe 2 | V/12 |
PAED 3/3 | Aufgabenspektrum Stufe 3 | V/13 |
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