(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Fachexperten“ ergeben sich aus dem Handlungsspielraum und dem Aufgabenspektrum.
(2) Die Anforderungsstufen für den Handlungsspielraum sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Grobe Rahmenvorgaben.
2. Stufe 2: Konkrete Ziele, breiter Handlungsspielraum in der Wahl der Mittel.
(3) Die Anforderungsstufen für das Aufgabenspektrum sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Erkennen/Entwickeln von maßgeschneiderten Lösungen für den Fachbereich.
2. Stufe 2: Erkennen/Entwickeln von maßgeschneiderten Lösungen für den Fachbereich mit fachlicher Betreuung/Unterweisung von Kollegen.
(4) Die Modellfunktion „Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Fachexperten“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Entlohnungsklasse |
SAD Fachexp 1/3 | Handlungsspielraum Stufe 1 und Aufgabenspektrum Stufe 1 | V/15 |
SAD Fachexp 2a/3 | Handlungsspielraum Stufe 1 und Aufgabenspektrum Stufe 2 | V/16 |
SAD Fachexp 2b/3 | Handlungsspielraum Stufe 2 und Aufgabenspektrum Stufe 1 | V/16 |
SAD Fachexp 3/3 | Handlungsspielraum Stufe 2 und Aufgabenspektrum Stufe 2 | V/17 |
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