(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „IKT Support“ ergeben sich aus dem Handlungsspielraum.
(2) Die Anforderungsstufen für den Handlungsspielraum sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Routineaufgaben nach eindeutigen Arbeitsanweisungen.
2. Stufe 2: Ermessensentscheide innerhalb von Richtlinien/Betriebsvorschriften.
(3) Die Modellfunktion „IKT Support“ besteht abhängig von den in Abs. 2 genannten Anforderungsstufen des in Abs. 1 genannten Kriteriums aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufe des maßgeblichen Kriteriums | Entlohnungsklasse |
IKT Sup 1/2 | Handlungsspielraum Stufe 1 | V/7 |
IKT Sup 2/2 | Handlungsspielraum Stufe 2 | V/8 |
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