(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Infrastruktur Assistenzdienst“ ergeben sich aus dem Ausführungscharakter und der Belastungssituation.
(2) Die Anforderungsstufen für den Ausführungscharakter sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Routinetätigkeiten.
2. Stufe 2: Mithilfe bei Facharbeiten.
3. Stufe 3: Weitgehend selbstständige Ausführung der zugeteilten Facharbeiten.
(3) Die Anforderungsstufen für die Belastungssituation sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Geringe körperliche Beanspruchung/Umgebungseinflüsse (Abs. 5) schwacher Intensität.
2. Stufe 2: Beanspruchung bei Körperarbeit freie Haltung und/oder Umwelteinflüsse (Abs. 5) mittlerer Intensität.
(4) Die Modellfunktion „Infrastruktur Assistenzdienst“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Entlohnungsklasse |
IN Ass 1/4 | Ausführungscharakter Stufe 1 und Belastungssituation Stufe 1 | V/1 |
IN Ass 2a/4 | Ausführungscharakter Stufe 1 und Belastungssituation Stufe 2 | V/2 |
IN Ass 2b/4 | Ausführungscharakter Stufe 2 und Belastungssituation Stufe 1 | V/2 |
IN Ass 3a/4 | Ausführungscharakter Stufe 2 und Belastungssituation Stufe 2 | V/3 |
IN Ass 3b/4 | Ausführungscharakter Stufe 3 und Belastungssituation Stufe 1 | V/3 |
IN Ass 4/4 | Ausführungscharakter Stufe 3 und Belastungssituation Stufe 2 | V/4 |
(5) Umgebungseinflüsse sind: Lärm, Lichtmangel, Geruch, Schmutz, Chemie, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr.
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