(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Infrastruktur Spezialisierte Facharbeiter“ ergeben sich aus der Fachführung und dem Planungscharakter.
(2) Die Anforderungsstufen für die Fachführung sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Laufend fachliche Führung von Einzelpersonen oder kleineren Teams (weniger als vier Mitarbeiter)/Unterweisung von Kollegen, Kontrolle von Arbeitsabläufen.
2. Stufe 2: Erteilung von Aufträgen in Teams, Fortschritts- und Ergebniskontrolle, Teamgröße: mindestens vier Mitarbeiter.
(3) Die Anforderungsstufen für den Planungscharakter sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Planung von Routineprozessen.
2. Stufe 2: Individuelle Planung, ständig wechselnde Situationen/Vorgaben.
(4) Die Modellfunktion „Infrastruktur Spezialisierte Facharbeiter“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Entlohnungsklasse |
IN sFa 1/3 | Fachführung Stufe 1 und Planungscharakter Stufe 1 | V/9 |
IN sFa 2a/3 | Fachführung Stufe 1 und Planungscharakter Stufe 2 | V/10 |
IN sFa 2b/3 | Fachführung Stufe 2 und Planungscharakter Stufe 1 | V/10 |
IN sFa 3/3 | Fachführung Stufe 2 und Planungscharakter Stufe 2 | V/11 |
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