(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Führung I“ ergeben sich aus der Wirkungsreichweite.
(2) Die Anforderungsstufen für die Wirkungsreichweite sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Mitwirkung bei der Gestaltung der Strategie für die gesamte Organisation.
2. Stufe 2: Gestaltung der Strategie für die Gesamtorganisation.
(3) Die Modellfunktion „Führung I“ besteht abhängig von den in Abs. 2 genannten Anforderungsstufen des in Abs. 1 genannten Kriteriums aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufe des maßgeblichen Kriteriums | Entlohnungsklasse |
FUE I 1/2 | Wirkungsreichweite Stufe 1 | V/25 |
FUE I 2/2 | Wirkungsreichweite Stufe 2 | V/26 |
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