(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Sachbearbeitung“ ergeben sich aus der Handlungskompetenz und der Komplexität der Sachbereiche.
(2) Die Anforderungsstufen für die Handlungskompetenz sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Reaktiv: vielseitige Ausführungen nach grobem Auftrag.
2. Stufe 2: Aktiv: Vorbereitung, Durchführung der Fälle, Abstimmung der Planungen/Dispositionen auf individuell, wechselnde Situationen.
3. Stufe 3: Fachliche Betreuung, Unterweisung von Kollegen.
(3) Die Anforderungsstufen für die Komplexität der Sachbereiche sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Homogen: Breites Aufgabenspektrum innerhalb eines Sachbereiches.
2. Stufe 2: Heterogen: Breites Aufgabenspektrum in mehreren Sachbereichen.
(4) Die Modellfunktion „Verwaltung/Administration Sachbearbeitung“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Entlohnungsklasse |
VA Sb 1/4 | Handlungskompetenz Stufe 1 und Komplexität Sachbereich Stufe 1 | V/7 |
VA Sb 2a/4 | Handlungskompetenz Stufe 1 und Komplexität Sachbereich Stufe 2 | V/8 |
VA Sb 2b/4 | Handlungskompetenz Stufe 2 und Komplexität Sachbereich Stufe 1 | V/8 |
VA Sb 3a/4 | Handlungskompetenz Stufe 2 und Komplexität Sachbereich Stufe 2 | V/9 |
VA Sb 3b/4 | Handlungskompetenz Stufe 3 und Komplexität Sachbereich Stufe 1 | V/9 |
VA Sb 4/4 | Handlungskompetenz Stufe 3 und Komplexität Sachbereich Stufe 2 | V/10 |
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