(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der Vorschriften über Schulbauten erlassen werden (Kärntner Schulbauvorschriften), LGBl. Nr. 86/1994, außer Kraft.
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