(1) Das Leiterzimmer ist seinem Verwendungszweck entsprechend einzurichten und mit einem Kleintresor auszustatten. wobei auch auf die Eignung dieses Raumes für Gespräche mit Eltern sowie Schülern und Schülerinnen Bedacht zu nehmen ist, sofern kein eigenes Besprechungszimmer zur Verfügung steht.
(2) Die Arbeitsplätze der an der Schule tätigen Lehrpersonen können zentral oder dezentral situiert sein. Dabei ist auf die Erfordernisse der Unterrichtsvor- und -nachbereitung, der Kommunikation, auf die Situierung der Sanitärbereiche, der Garderobe, der Bürotechnik sowie der Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten Bedacht zu nehmen. Der Arbeitsbereich hat mindestens 2 m² Bodenfläche pro Lehrperson aufzuweisen. Arbeitsplätze und versperrbare Schränke sind in entsprechender Anzahl der an der Schule beschäftigten Lehrpersonen vorzusehen.
(3) Konferenzen und Teambesprechungen können auch in der Aula/dem Foyer oder in Sonderräumen stattfinden.
(4) Lehrmittelräume sind so auszustatten, dass eine fachgerechte Unterbringung der Lehrmittel möglich ist.
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