(1) Wasch- und Duschräume sind mit Anschlüssen für Warmwasser zu versehen. Es ist eine zentrale Mischbatterie vorzusehen, die so abzusichern ist, dass sie von Schülern und Schülerinnen nicht betätigt werden kann. Bei den Waschbecken sind Papierhandtuchspender und Seifenspender vorzusehen.
(2) Bei der Einrichtung der WC-Anlagen für Schüler und Schülerinnen ist auf die Größe der Schüler und Schülerinnen Bedacht zu nehmen. Für die Klassen sind die erforderliche Anzahl von Toiletten bzw. Urinale vorzusehen.
(3) Mindestens eine WC-Einheit ist behinderten- und rollstuhlgerecht auszustatten. Bei den Waschbecken sind Seifenspender und Papierhandtuchspender anzubringen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise