Zu Schulliegenschaften zählen insbesondere das Schulgrundstück, das Schulgebäude und die zur Schule gehörenden Nebengebäude, wie Wohnräume und Lehrwerkstätten, Turnsäle (Sporthallen), Turnplätze (Sportplätze) und Spielplätze, Pausenhöfe und Schulgärten.
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