5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 10
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 29. Mai 2010 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2003, LGBl. Nr. 46/2003, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 76/2005, außer Kraft.
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