Vorwort
§ 1
§ 1
Planungsraum
(l) Für den Raum Weißensee wird das in der Anlage enthaltene Entwicklungsprogramm festgelegt.
(2) Das Entwicklungsprogramm erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinden Weißensee im politischen Bezirk Spittal an der Drau und Stockenboi im politischen Bezirk Villach Land.
§ 2
§ 2
Wirkung
(l) Die Landesregierung hat den jährlichen Voranschlag im Einklang mit dem Entwicklungsprogramm zu erstellen (§ 4 Kärntner Raumordnungsgesetz).
(2) Verordnungen und Bescheide auf Grund von Landesgesetzen dürfen nur im Einklang mit dem Entwicklungsprogramm erlassen werden (§ 5 Abs 1 Kärntner Raumordnungsgesetz).
(3) Investitionen und Förderungsmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit dem Entwicklungsprogramm erfolgen.
(4) Die Bestimmungen des Abs 3 gelten für
a) das Land Kärnten,
b) die auf Grund von Landesgesetzen eingerichteten Körperschaften öffentlichen Rechts und
c) die Vertreter der unter lit a und b genannten Körperschaften in den Gesellschaften, an denen diese Körperschaften beteiligt sind. Auf Förderungsmaßnahmen, die von den in lit a und b genannten Körperschaften mit Mitteln des Bundes durchgeführt werden, findet der Abs 3 keine Anwendung.
(5) Die Flächenwidmungspläne der Gemeinden Weißensee und Stockenboi sind dem Gebietsstand auf Grund der Gemeindestrukturreform vom l. Jänner 1973 und dem Entwicklungsprogramm für den Raum Weißensee anzupassen.
(6) Die Landesregierung und die Gemeinden des Planungsraumes haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hinzuwirken, daß die Entwicklungsmaßnahmen des Entwicklungsprogrammes (Z 3 und 4 der Anlage) im Zeitraum von zehn Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht werden.
Anl. 1
Anlage
Entwicklungsprogramm Raum Weißensee
l. Planungsraum:
Der Planungsraum Weißensee umfaßt das Gebiet der Gemeinden Weißensee im politischen Bezirk Spittal an der Drau und Stockenboi im politischen Bezirk Villach Land.
2. Hauptziele:
2.1 Der Planungsraum ist als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum für die ansässige Bevölkerung langfristig zu erhalten.
2.2 Die Besiedelung des Dauersiedlungsraumes ist in der bestehenden Siedlungsdichte zu erhalten; die Abwanderung soll möglichst verhindert werden.
2.3 Die wirtschaftliche Eigenständigkeit ist insbesondere durch den Ausbau eines zweisaisonalen Fremdenverkehrs zu verbessern.
2.4 Der Bevölkerung des Planungsraumes sind ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten mit entsprechender Arbeitsqualität und angemessenem Einkommensniveau in zumutbarer Entfernung vom Wohnort zur Verfügung zu stellen.
2.5 Die Förderung der Landwirtschaft hat unter Berücksichtigung ihrer Einkommens-, Versorgungs- und Landschaftspflegefunktion zu erfolgen.
2.6 Die Forstwirtschaft ist so zu entwickeln und in einem solchen Umfang zu erhalten, daß der Wald seine Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion langfristig erfüllen kann.
2.7 Der Fremdenverkehr ist unter vorrangiger Beteiligung der einheimischen Bevölkerung sowie unter Berücksichtigung der ökologischen Belastbarkeit und der Erfordernisse des Natur- und sonstigen Umweltschutzes zu entwickeln.
2.8 Das Gewerbe und der Handel sind unter Berücksichtigung ihrer Arbeitsplatz- und Versorgungsfunktion zu entwickeln.
2.9 Die Erhaltung und Entwicklung eines ausgewogenen Landschaftshaushaltes, insbesondere der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, ist zu gewährleisten.
2.10 Die Verkehrswege und öffentlichen Verkehrsverbindungen sowie Anlagen für die Ver- und Entsorgung der Bevölkerung und Urlaubsgäste im Planungsraum haben der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion zu entsprechen.
3. Entwicklungsmaßnahmen:
Zur Erreichung der Hauptziele sind folgende Entwicklungsmaßnahmen erforderlich:
3.1 Siedlungsstruktur
a) Schwerpunktmäßige Konzentration der Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Weißensee in den Ortschaften Praditz, Oberdorf, Gatschach, Techendorf und Neusach, wobei auf die Freiflächen zwischen den Ortschaften Bedacht zu nehmen ist und in der Gemeinde Stockenboi in den Ortschaften Zlan und Stockenboi.
b) Ausbau der Ortschaften Techendorf, Zlan und Stockenboi mit Ausbildung je eines Ortszentrums.
3.2 Schutz des Lebensraumes
Sicherung des Lebensraumes vor Naturgefahren durch Verbauungsmaßnahmen - insbesondere in den Unterläufen - der Wildbäche, Weiße-Wand-Bach, Baumeckgraben, Paschitzgraben, Kamengraben, Neusachermühlbach, Mesmadeberggraben, Hochreiterbach, Trojenbach und Draxlgraben, durch Uferschutzbauten am Weißenbach im Bereich der Ortschaften Stockenboi und Mosel sowie am Tscherniheimerbach, durch Verbauungen im Bereich des Tibold- und Karbaches, durch Dammschüttungen am Silbergraben.
3.3 Landschaft - Umwelt
a) Erhaltung der in der Karte ausgewiesenen Vorrangflächen
(ökologisch bedeutende Gebiete, für das Landschaftsbild bedeutsame Freiflächen, für die Landwirtschaft und das Landschaftsbild gleichrangig bedeutsame Freifläche).
b) Maßnahmen der Landschaftspflege im Bereich des Weißensee-Ostufers.
c) Bedachtnahme auf die im Bereich des Weißensee-Nordufers
gelegenen Schilf- und Schwingrasengesellschaften sowie auf die vorhandenen Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere.
3.4 Verkehr
a) Verkehrsgerechter Ausbau der B 87 - Weißenseestraße vom Bereich Kreuzwirt nach Weißbriach.
b) Ausbau der L 7a - Naggler Straße mit kleinräumiger Umfahrung des Freizeit- und Sportzentrums Techendorf Schattseite.
c) Schaffung zusätzlicher Pkw- und Bus-Abstellplätze in der Gemeinde Weißensee unter Bedachtnahme auf den Tagesausflugs- und Urlaubsreiseverkehr.
d) Ausbau der L 32 - Stockenboier Straße im Kreuzungsbereich Kavallar - Mößlacher.
e) Ausbau der L 31- Zlaner Straße.
f) Ausbau der Umfahrung des Ortszentrums Zlan durch die Goldeck-Panoramastraße.
g) Ausbau der Kreuzung der L 31- Zlaner und der L 32 - Stockenboier Straße im südwestlichen Bereich von Zlan.
h) Errichtung von Fußwegen im Bereich der Ortschaft Zlan mit Anschluß in den Bereich Hochegg.
i) Errichtung einer direkten Autobusverbindung von Zlan in den Bezirkshauptort Spittal an der Drau.
j) Anpassung der öffentlichen Kraftwagenfahrpläne an die der überregionalen öffentlichen Verkehrsmittel im Drautal.
k) Erhaltung und Ausbau der gewerblichen Schiffahrt auf dem Weißensee unter Berücksichtigung des Tages- und Ausflugsverkehrs.
3.5 Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung
a) Errichtung einer Wasserversorgungsanlage für das Siedlungsgebiet Scharnitzen-Alberden in der Gemeinde Stockenboi.
b) Ausbau der biologischen Kläranlage im Bereich Hochegg in Abstimmung mit der Siedlungs- und Fremdenverkehrsentwicklung.
c) Errichtung einer biologischen Kläranlage im Bereich des Weißensee-Ostufers.
3.6 Energieversorgung
a) Sicherung der Energieversorgung unter Berücksichtigung der Fremdenverkehrs- und Erholungsfunktion des Planungsraumes sowie unter Bedachtnahme auf eine verstärkte Nutzung der regenerierbaren Energiequellen.
b) Substitution von Freileitungen durch Erdkabel.
3.7 Bildung, Gesundheitswesen
a) Langfristige Sicherung von Volksschulen in den Gemeindehauptorten Zlan und Techendorf.
b) Bedarfsgerechte Einrichtung von Kindergärten im Bereich der Volksschulstandorte.
c) Niederlassung je eines praktischen Kassenvertragsarztes in den Gemeinden des Planungsraumes.
3.8 Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
a) Verbesserung der Sport- und Freizeitmöglichkeiten schwerpunktmäßig in den Ortschaften Zlan und Techendorf Schattseite unter Berücksichtigung der Bedürfnisse sowohl der ansässigen Bevölkerung als auch der Urlaubsgäste.
b) Ausarbeitung eines Wanderwegekonzeptes und eines Wanderführers für den gesamten Planungsraum.
c) Ausbau des Uferpromenadenweges als Fuß- und Radweg im Gebiet der Gemeinde Weißensee.
3.9 Landwirtschaft
a) Erhaltung der in der Karte für die Landwirtschaft ausgewiesenen Freiflächen.
b) Erhaltung kulturell landschaftlich wertvoller Bausubstanz unter Berücksichtigung gebietstypischer Gebäudeformen anläßlich der Sanierung von landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden.
c) Schaffung von Nebenerwerbsmöglichkeiten.
3.10 Fremdenverkehr
a) Verbesserung der Bettenauslastung durch eine Belebung der Wintersaison sowie der Vor- und Nachsaison.
b) Qualitative Verbesserung des Beherbergungsangebotes und gezielte Kapazitätserweiterung im Bereich Hochegg sowie im Bereich der Talstation Goldeck-Seetal.
c) Spezialisierung der Urlaubsangebote nach den vorhandenen Voraussetzungen und Möglichkeiten.
d) Aufbau einer Fremdenverkehrsorganisation mit touristischer Service- und Vermarktungseinrichtung.
4. Grundsätze für die örtliche Raumplanung:
a) Die Widmung von Bauland hat sich nach dem abschätzbaren Bedarf im Hinblick auf die vorhersehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung zu richten.
b) Bei der Widmung von Bauland ist insbesondere auf eine Verdichtung der Bebauung im unmittelbaren Anschluß an bestehende Ortskerne Bedacht zu nehmen.
c) Die in der Karte ausgewiesenen Vorrangflächen dürfen nicht als Bauland gewidmet werden.
d) In den Almregionen darf Bauland nur für die Errichtung von Liftstationen, Schihütten, Almgasthöfen u. ä. gewidmet werden.
e) Bei der Flächenwidmung sind die durch Wildbäche und Lawinen verursachten Gefährdungsgebiete zu berücksichtigen.
f) Für den Bereich der Ortschaften Techendorf, Zlan und Hochegg und im Bereich der Talstation Goldeck-Seetal ist die Erstellung von Gestaltungsplänen anzustreben.
g) Die Gemeinden haben nach Maßgabe ihrer finanziellen Möglichkeiten entsprechende Grundstücksreserven zur Unterstützung einer geordneten Siedlungsentwicklung bereitzustellen.
h) Bei der Erstellung und Änderung der Flächenwidmungspläne ist auf die Bestimmungen der Z. 3.1a und b, 3.2, 3.3a, b und c, 3.4a bis h, 3.7a und b, 3.8a und c, 3.9a und 3.l0b Bedacht zu nehmen.