§ 9
Lageplan und andere technische Unterlagen
(l) Zur Erlangung der Baubewilligung ist die Vorlage eines Lageplanes im Katastermaßstab, mit eingezeichneter Trasse, notwendig.
(2) Bei Brücken, Stützkonstruktionen und anderen wichtigen Objekten kann die Behörde die Vorlage weiterer technischer Unterlagen anordnen (technischer Bericht, statische Berechnungen usw).
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