Artikel I
Den Städten Klagenfurt und Villach werden sämtliche Aufgaben der Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren für den Bereich ihres Stadtgebietes übertragen.
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Den Städten Klagenfurt und Villach werden sämtliche Aufgaben der Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren für den Bereich ihres Stadtgebietes übertragen.
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