LandesrechtKärntenVerordnungenLebensmittelgesetz 1975: Lebensmittelüberwachung§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Juli 1975
Up-to-date

Artikel I

Den Städten Klagenfurt und Villach werden sämtliche Aufgaben der Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren für den Bereich ihres Stadtgebietes übertragen.

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