§ 1
Artikel I
Den Städten Klagenfurt und Villach werden sämtliche Aufgaben der Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren für den Bereich ihres Stadtgebietes übertragen.
§ 2
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1975 in Kraft.