LandesrechtKärntenVerordnungenGrundausbildung für die Verwendungsgruppen A, B, C und DAnl. 1

Anl. 1

In Kraft seit 30. Januar 2024
Up-to-date

Rechtskundiger Dienst

1. Die Verwaltungsverfahrensgesetze und sonstige im Verwaltungsrecht anwendbare Verfahrensgesetze

2. Schulwesen

3. Finanzrecht (Haushaltsrecht des Bundes, des Landes und der Gemeinden, Finanzausgleich, Gebührenrecht, Landes- und Gemeindeabgaben)

4. Gesundheitswesen (Vorschriften über die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Sanitäts-, Krankenpflege-, Apotheken- und Arzneimittelwesen, Krankenanstaltenordnung, Heilberufe, Heilquellen- und Kurortewesen, Bestattungswesen)

5. Umwelt- und Agrarrecht (Landwirtschaftsrecht, Forstrecht, Wasserrecht, Jagd- und Fischereirecht, Tierschutz, Veterinärwesen, Grundverkehrswesen, Naturschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, gewerbliches Betriebsanlagenrecht, Abfallwirtschaftsrecht, Umweltinformationsgesetz)

6. Polizeiverwaltungsrecht (Sicherheitspolizeigesetz und die die Kriminalpolizei betreffenden Bestimmungen der Strafprozessordnung, Vorschriften über das Melde- und Passwesen, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Waffen- und Sprengmittelwesen, Landessicherheitsgesetz), Veranstaltungsrecht

7. Jugendschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe

8. Baurecht, Raumordnung

9. Recht der Wirtschaft (Gewerberecht – Berufsrecht und Nebengesetze)

10. Kraftfahrrecht, Straßenpolizei, Führerscheingesetz

11. Gemeinderecht (Allgemeine Gemeindeordnung, Klagenfurter und Villacher Stadtrecht, Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz)

12. Wahlen in die allgemeinen Vertretungskörper, Wahl des Bundespräsidenten und Wählerevidenz, Staatsbürgerschaftsrecht

13. Grundzüge des Public Management

Technische Dienste (Höherer Technischer Dienst, Gehobener Technischer Dienst und Technischer Fachdienst)

Die Dienstbehörde hat für den technischen Prüfungsteil für Kandidaten des Höheren Technischen Dienstes zwei der nachstehend angeführten Fachgegenstände für die mündliche Prüfung zu bestimmen; bei einem davon hat die Dienstbehörde festzulegen, dass dieser nur in den Grundzügen zu prüfen ist. Für Kandidaten des Gehobenen Technischen Dienstes und des Technischen Fachdienstes ist für den technischen Prüfungsteil ein Fachgegenstand für die mündliche Prüfung zu bestimmen.

14. Technische Chemie

15. Naturschutz

16. Raumordnung und Raumplanung

17. Gewerbetechnik (Elektrotechnik, Gas- und Feuerungstechnik, Maschinenbau, Luftreinhaltung)

18. Telekommunikation und Datenverarbeitung

19. Technische Geologie

20. Kraftfahrwesen

21. Strahlenschutz

22. Medizin- und Krankenhaustechnik

23. Hochbau

24. Straßen- und Brückenbau

25. Technischer Dienst bei den Gemeinden

26. Technischer Dienst in Bauhöfen und Werkstätten

27. Hydrologie und Hydrographie

28. Vermessungswesen

29. Siedlungswasserwirtschaft (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich Klärtechnik)

30. Abfallwirtschaft

31. Lebensmittelchemie, -technologie und -recht

32. Technischer Umweltschutz, Grundlagen des Energiewesen

33. Gewässerschutz

34. Lärm

35. Schutzwasserwirtschaft, Gewässerzustand und Wasserkraftanlagen

36. Qualitätssicherung, Akkreditierung und Validierung

Höherer Technischer Dienst bei den Agrarbehörden

Auf dem Gebiet, in dem der Kandidat verwendet wird, sind eingehende Kenntnisse, auf den übrigen Gebieten ist angemessene Vertrautheit mit der jeweiligen Materie nachzuweisen.

37. Rechtsvorschriften, die im Technischen Agrardienst unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Höheren Technischen Dienstes bei den Agrarbehörden zugewiesenen Aufgaben beachtet werden müssen, insbesondere in den Bereichen Bodenreform, Kärntner Straßengesetz, Raumordnung, Naturschutz, Landschaftsschutz, Gemeindeplanung und Grundstücksteilung, Grundverkehrs-, Wasser- und Forstrecht, Vermessungswesen, Bestimmungen des ABGB und seiner Nebengesetze über Eigentum und Besitz sowie Grundzüge des Grundbuchrechtes

38. Technische Vorschriften und Verfahren des Technischen Agrardienstes unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Höheren Technischen Dienstes bei den Agrarbehörden zugewiesenen Aufgaben auf den Gebieten Agrarische Operationen, Raumplanung, Verkehrserschließung ländlicher Gebiete, landwirtschaftlicher Wasserbau, landwirtschaftlicher Hochbau, Alp- und Weideverbesserungswesen, Bodenschutz

39. Grundzüge der Landwirtschaft

40. Grundzüge der Forstwirtschaft

41. Vermessungswesen

42. Ziviltechnikerwesen

Gehobener Technischer Dienst bei den Agrarbehörden und Technischer Fachdienst bei den Agrarbehörden

Auf dem Gebiet, in dem der Kandidat verwendet wird, sind eingehende Kenntnisse, auf den übrigen Gebieten ist angemessene Vertrautheit mit der jeweiligen Materie nachzuweisen.

43. Rechtsvorschriften, die im Technischen Agrardienst unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Gehobenen Technischen Dienstes bei den Agrarbehörden und Technischen Fachdienstes bei den Agrarbehörden zugewiesenen Aufgaben beachtet werden müssen, insbesondere in den Bereichen Bodenreform, Kärntner Straßengesetz, Raumordnung, Naturschutz, Wasser- und Forstrecht, Vermessungswesen, Bestimmungen des ABGB und seiner Nebengesetze über Eigentum und Besitz

44. Technische Vorschriften und Verfahren des Technischen Agrardienstes unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Gehobenen Technischen Dienstes bei den Agrarbehörden und Technischen Fachdienstes bei den Agrarbehörden zugewiesenen Aufgaben auf den Gebieten, Agrarische Operationen, Raumplanung, Verkehrserschließung ländlicher Gebiete, landwirtschaftlicher Wasserbau, landwirtschaftlicher Hochbau, Alp- und Weideverbesserungswesen, Bodenschutz

45. Grundzüge der Landwirtschaft

46. Grundzüge der Forstwirtschaft

47. Vermessungswesen

Höherer Landwirtschaftlicher Dienst und Gehobener Landwirtschaftlicher Dienst

Auf dem Gebiet, in dem der Kandidat verwendet wird, sind eingehende Kenntnisse, auf den übrigen Gebieten ist angemessene Vertrautheit mit der jeweiligen Materie nachzuweisen.

48. Rechtsvorschriften aus dem Bereich des Agrarrechts und der Raumordnung, die im landwirtschaftlichen Dienst unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Höheren Landwirtschaftlichen Dienstes und Gehobenen Landwirtschaftlichen Dienstes zugewiesenen Aufgaben beachtet werden müssen, sowie Grundzüge der Organisation und Aufgabenbereiche der land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretungen

49. Fachliche und rechtliche Vorschriften und Verfahren des Landwirtschaftlichen Dienstes unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Höheren Landwirtschaftlichen Dienstes und Gehobenen Landwirtschaftlichen Dienstes zugewiesenen Aufgaben auf den Gebieten der Pflanzen- und Tierproduktion, Technik, Bauvorschriften und Unfallverhütung in der Landwirtschaft, der Almwirtschaft, der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft, der Landwirtschaftsförderung sowie die Erstellung landwirtschaftlicher Gutachten

50. Grundzüge der Erschließung landwirtschaftlicher Betriebe

51. Grundzüge der Forstwirtschaft

52. Grundzüge des landwirtschaftlichen Schulwesens und der landwirtschaftlichen Schulverwaltung

Gehobener Verwaltungsdienst

Die Dienstbehörde hat einen der angeführten Gegenstände für die mündliche Prüfung zu bestimmen. Sie hat hiebei nach Möglichkeit auf die (künftige) Verwendung des Bediensteten Rücksicht zu nehmen.

53. Personalmanagement

54. Bauwesen (Baurecht, Wohnbau, Wohnungs- und Siedlungsvorsorge)

55. Grundzüge der automationsunterstützten Datenverarbeitung

56. Forst-, Jagd- und Fischereirecht

57. Gesundheitswesen und Sanitätsverwaltung

58. Gewerberecht

59. Grundverkehrswesen und agrarische Operationen

60. Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe

61. Mietenrecht und Wohnungswesen

62. Nationalrats-, Landtags- und Gemeindewahlrecht sowie Gemeinderecht

63. Personenstandsrecht, Staatsbürgerschaftsrecht und Volkszählungswesen

64. Polizeiwesen I (Meldewesen, Paßwesen, Fremdenpolizei, Polizeiaufsicht, Vorschriften über die Führung des Strafregisters, Prostitutionsvorschriften, Waffen-, Schieß- und Sprengmittelwesen)

65. Polizeiwesen II (Vereins- und Versammlungswesen, Pressewesen, öffentliche Vorführungen und Sammlungen, Straßenpolizei, Kraftfahrrecht)

66. Sozialversicherungsrecht

67. Verkehrsrecht und Kraftfahrwesen

68. Bildungswesen mit Ausnahme des Hochschulwesens

69. Veterinärwesen

70. Wasserrecht und Schifffahrtsrecht

Fachdienst

Die Fachgegenstände 91 bis 102 umfassen auch die fachgegenstandsbezogenen Unfallverhütungsvorschriften.

71. Personalmanagement

72. Bauwesen (Baurecht, Wohnbau, Wohnungs- und Siedlungsvorsorge)

73. Grundzüge der automationsunterstützten Datenverarbeitung

74. Forst-, Jagd- und Fischereirecht

75. Gesundheitswesen und Sanitätsverwaltung

76. Gewerberecht

77. Grundverkehrswesen und agrarische Operationen

78. Kinder-und Jugendhilfe, Sozialhilfe

79. Mietenrecht und Wohnungswesen

80. Nationalrats-, Landtags- und Gemeindewahlrecht sowie Gemeinderecht

81. Personenstandsrecht, Staatsbürgerschaftsrecht und Volkszählungswesen

82. Polizeiwesen I (Meldewesen, Paßwesen, Fremdenpolizei, Polizeiaufsicht, Vorschriften über die Führung des Strafregisters, Prostitutionsvorschriften, Waffen-, Schieß- und Sprengmittelwesen)

83. Polizeiwesen II (Vereins- und Versammlungswesen, Pressewesen, öffentliche Vorführungen und Sammlungen, Straßenpolizei, Kraftfahrrecht)

84. Sozialversicherungsrecht

85. Verkehrsrecht und Kraftfahrwesen

86. Unterrichtswesen mit Ausnahme des Hochschulwesens

87. Veterinärwesen

88. Wasserrecht und Schifffahrtsrecht

89. Staatliches Rechnungswesen und die wichtigsten Haushaltsvorschriften des Landes

90. Kanzleiordnung

91. Geologie

92. Hochbau

93. Straßen- und Brückenbau

94. Vermessungsdienst

95. Hydrographie

96. Wasserbau (landwirtschaftlicher Siedlungs- und Schutzwasserbau)

97. Maschinenbau und Elektrotechnik

98. Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung

99. Umweltschutz

100. Technischer Dienst bei den Gemeinden

101. Technischer Dienst in Bauhöfen und Werkstätten

102. Chemie

Mittlerer Dienst und Mittlerer Technischer Dienst

Die Fachgegenstände 104 bis 125 umfassen auch die fachgegenstandsbezogenen Unfallverhütungsvorschriften.

103. Kanzleiordnung

104. Technische Chemie

105. Naturschutz

106. Elektrotechnik

107. Technische Geologie

108. Gewerbetechnik

109. Kraftfahrwesen

110. Gas- und Feuerungstechnik

111. Medizin- und Krankenhaustechnik

112. Hochbau

113. Straßen- und Brückenbau

114. Technischer Dienst bei den Gemeinden

115. Technischer Dienst in Bauhöfen und Werkstätten

116. Hydrologie und Hydrographie

117. Vermessungswesen

118. Siedlungswasserwirtschaft (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich Klärtechnik)

119. Schutzwasserwirtschaft, Gewässerzustand und Wasserkraftanlagen

120. Abfallwirtschaft

121. Technischer Umweltschutz, Grundlagen des Energiewesens

122. Gewässerschutz

123. Luftreinhaltung

124. Lärm

125. Raumordnung und Raumplanung

Rückverweise

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