§ 42
Gewählte Bewerber, Ersatzmitglieder
(1) Die beiden Kandidaten des gewählten Wahlvorschlages stellen die Vertreter der Grundbesitzer im Nationalparkkomitee.
(2) Die beiden auf den gewählten Wahlvorschlag ausdrücklich vorgeschlagenen Bewerber sind Ersatzmitglieder für den Fall, daß ein Mandat dieses Wahlvorschlages erledigt wird. Wird ein Mandat frei, hat der Bürgermeister das Ersatzmitglied nach der Reihenfolge des Wahlvorschlages auf das freiwerdende Mandat als Vertreter der Grundbesitzer zu berufen.
(3) Lehnt ein Ersatzmitglied, das für ein freigewordenes Mandat berufen wird, diese Berufung ab, bleibt es dennoch in der Reihe auf der Liste der Ersatzmitglieder.
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