§ 1
Der 1. Jänner 1990 wird als Inkrafttretenstermin festgesetzt für
a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß § 48 Abs 4 KFG 1967,
b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs 4 KFG 1967 und
c) die Zuweisung von Wunschkennzeichen und die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen.
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