Vorwort
§ 1
§ 1
Der 1. Jänner 1990 wird als Inkrafttretenstermin festgesetzt für
a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß § 48 Abs 4 KFG 1967,
b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs 4 KFG 1967 und
c) die Zuweisung von Wunschkennzeichen und die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen.
§ 2
§ 2
Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin bestimmt.
§ 3
§ 3
Soweit auf das KFG 1967 verwiesen wird, bezieht sich die Verweisung auf die Fassung der Novelle BGBl Nr 375/1988 (12. Kraftfahrgesetz-Novelle).