LandesrechtKärntenVerordnungenKennzeichensystem - Einführung

Kennzeichensystem - Einführung

In Kraft seit 20. Oktober 1988
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der 1. Jänner 1990 wird als Inkrafttretenstermin festgesetzt für

a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß § 48 Abs 4 KFG 1967,

b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs 4 KFG 1967 und

c) die Zuweisung von Wunschkennzeichen und die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen.

§ 2

§ 2

Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin bestimmt.

§ 3

§ 3

Soweit auf das KFG 1967 verwiesen wird, bezieht sich die Verweisung auf die Fassung der Novelle BGBl Nr 375/1988 (12. Kraftfahrgesetz-Novelle).