LandesrechtKärntenVerordnungenOrtsbildpflegekommission-Sitzungsgeld

Ortsbildpflegekommission-Sitzungsgeld

In Kraft seit 21. Februar 1980
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Mitgliedschaft in der Ortsbildpflegekommission ist ein Ehrenamt; für die im Rahmen der Ortsbildpflegekommission geleistete Arbeit gebührt den Mitgliedern daher keine Vergütung.

§ 2

§ 2

(1) Die Mitglieder der Ortsbildpflegekommission, die keine Bediensteten einer Gebietskörperschaft sind, haben für jede Sitzung, an der sie teilgenommen haben, Anspruch auf ein Sitzungsgeld.

(2) Das Sitzungsgeld beträgt für jede Sitzung 21 Euro.