Auf Antrag sind Menschen mit Behinderung folgende Kostenzuschüsse zu gewähren:
1. Kostenzuschüsse für Therapien (§ 4),
2. Kostenzuschüsse für Hilfsmittel (§ 5),
3. Kostenzuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen (§ 6),
4. Kostenzuschüsse für notwendige behinderungsbedingte bauliche Maßnahmen (§ 7),
5. Kostenzuschüsse für die Inanspruchnahme qualifizierter Gebärdensprach- sowie Schriftdolmetschleistungen (§ 8),
6. Kostenzuschüsse für die Hilfe durch Training (§ 9).
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2020
Rückverweise
LEVO-StBHG · StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015
§ 11a Inkrafttreten von Novellen
…in Kraft. (2) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 32/2016 treten § 10 Abs. 8 sowie die Anlagen 2 und 3 mit 1. Februar 2016 in Kraft. (3) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 24/2017 treten die Anlagen 2 und 3 mit…